Ratgeber

Darf man Meetings in der
Schweiz aufnehmen?

Ja, wenn alle Teilnehmenden einverstanden sind. Wer als Teilnehmer ein nicht öffentliches Gespräch ohne Einwilligung der anderen aufnimmt, macht sich nach Art. 179ter StGB strafbar. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Was das Gesetz sagt

Art. 179ter Abs. 1 StGB: «Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt, […] wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.»

Nach Abs. 2 ist auch strafbar, wer eine solche Aufnahme aufbewahrt, auswertet oder Dritten zugänglich macht. Für ein KI-Protokoll heisst das: Fehlt die Einwilligung, ist schon das Weiterverarbeiten der Aufnahme heikel.

Ist mein Meeting «nicht öffentlich»?

Interne Sitzungen, Kundengespräche, Telefonate und Videocalls in einem bestimmten Kreis sind in aller Regel nicht öffentlich. Wo genau die Grenze liegt, entscheiden im Einzelfall die Gerichte. Behandeln Sie ein Meeting im Zweifel als nicht öffentlich und holen Sie die Einwilligung ein.

Die Einwilligung praktisch einholen

  • Vorher: In der Einladung erwähnen, dass aufgenommen und protokolliert wird.
  • Zu Beginn: Die Aufnahme ansagen und fragen, ob alle einverstanden sind. Am klarsten ist eine ausdrückliche Zustimmung.
  • Online: Einen kurzen Hinweis in den Meeting-Chat schreiben. In Teams kann Protocolito das automatisch tun.
  • Widerspruch: Ist jemand nicht einverstanden, wird nicht aufgenommen, oder nur die Teile ohne diese Person.

Was Sie zum Datenschutz sagen müssen

Eine Aufnahme enthält Personendaten. Nach Art. 19 DSG informieren Sie die Betroffenen bei der Beschaffung, unter anderem über den Zweck und an wen die Daten gehen. Praktisch heisst das: wofür aufgenommen wird, wo die Aufnahme verarbeitet wird, wie lange sie bleibt und an wen man sich wenden kann.

Für Protocolito gibt es dafür einen fertigen Hinweis für Teilnehmende, den Sie mit der Einladung oder im Chat teilen können.

Am Arbeitsplatz

Nimmt der Arbeitgeber interne Sitzungen auf, gelten zusätzlich arbeitsrechtliche Regeln zum Schutz der Mitarbeitenden. Klären Sie den Einsatz intern und halten Sie fest, wofür die Aufnahmen verwendet werden und wofür nicht.

Checkliste

  • In der Einladung angekündigt
  • Zu Beginn angesagt, alle einverstanden
  • Hinweis zu Zweck, Verarbeitung und Aufbewahrung geteilt
  • Aufnahme nur so lange wie nötig aufbewahrt
  • Protokoll geprüft, bevor es verteilt wird

Aufnehmen,
mit Hinweis.

Protocolito löscht das Audio nach der Transkription und bringt den Hinweis für Teilnehmende mit.